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Entdecken Sie unsere pharmazeutischen Dienstleistungen
Seit Juni 2022 dürfen Apotheken fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, die von Ihrer Krankenkassen bezahlt werden. Pharmazeutische Dienstleistungen sind Services unseres pharmazeutischen Fachpersonals, um Ihnen mit unserer starken Beratungsleistung eine noch umfassendere Gesundheitsversorgung zu bieten.
Werden die Voraussetzungen zur Abrechnung erfüllt, werden die Kosten umfänglich getragen. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung, ein Rezept ist nicht erforderlich. Alle Details besprechen wir im Beratungsgespräch oder gerne vorab. Sprechen Sie uns gerne an!
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Standardisierte Dreifach-Messung und Erläutern des Ergebnisses, für Menschen mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck
Empfehlung von konkreten Maßnahmen und Verweisen an Ihre Ärztin / Ihren Arzt
Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie durch die pharmazeutische Blutdruckkontrolle
Krankenkassen übernehmen diese Kosten der Messung alle 12 Monate. Ändert sich Ihr Medikament, wird eine erneute Messung durch Ihre Apotheke von der Krankenkasse übernommen.
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung
Üben der Inhalationstechniken: Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung und Unterstützung beim Erreichen des Therapieziels
Krankenkassen übernehmen bei Kindern ab 6 Jahren und Erwachsenen die Kosten der Einweisung bei Neuverordnungen und bei einem Gerätewechsel sowie unter bestimmten Bedingungen alle 12 Monate.
Umfangreiche pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation
Prüfung umfasst Doppelmedikation, Interaktion, Anwendungsprobleme und Therapietreue
Erarbeitung von Lösungsansätzen für arzneimittelbezogene Probleme, um Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie zu optimieren
Erstellung eines aktuellen Medikationsplanes
Patient:innen mit Polymedikation (≥ 5 verordnete systemisch wirkende Arzneimittel/ Inhalativa in der Dauermedikation) erhalten diese Dienstleistung alle 12 Monate von der Krankenkasse bezahlt.
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Persönliches Gespräch über allgemeine Medikationsberatung und zusätzlich Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach eine Organtransplantation
Erarbeitung von Lösungsansätzen für arzneimittelbezogene Probleme, um Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie zu optimieren
Informatives Folgegespräch bei Bedarf möglich
Patienten, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf die erweiterte Beratung. Dieser Service wird alle 12 Monate von der Krankenkasse übernommen.
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Persönliches Gespräch über allgemeine Medikationsberatung und zusätzlich Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach eine Organtransplantation
Informatives Folgegespräch bei Bedarf möglich
Erarbeitung von Lösungsansätzen für arzneimittelbezogene Probleme, um Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie zu optimieren
Patient:innen, die ambulant ein Immunsuppressivum nach einer Organtransplantation neu verordnet bekommen, haben Anspruch auf eine „erweiterte Medikationsberatung“ in der Apotheke. Diese wird alle 12 Monate von der Krankenkasse übernommen.
Die Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie zu verbessern, ist erklärtes Ziel bei der Umsetzung von pharmazeutischen Dienstleistungen.
Die Stärkung unserer Beratungsleistung hat viele Vorteile für Sie: So erhalten Sie mehr Beratung zu Ihnen verschriebenen Medikamenten, damit Ihre individuelle Arzneimitteltherapie noch bessere Wirksamkeit entfalten kann. Zudem ist kein lästiges Anmelden und Warten nötig, denn die meisten Dienstleistungen können unmittelbar durchgeführt werden. Und unsere Apotheken haben lange Öffnungszeiten.
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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.
1 UVP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP ist der für den Fall der Abgabe von
nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse vom
pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen
gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH angegebene einheitliche
Produktabgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 AMG, der von der Krankenkasse im Ausnahmefall abzüglich
5 % an die Apotheke erstattet wird.
3 Preise
inkl. MwSt.
4 Preis solange der Vorrat reicht
5 Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (AVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.
6 Der hier vorliegende Artikel kann in der Regel innerhalb eines Werktages bereitgestellt werden oder ist - sofern entsprechend gekennzeichnet- sofort verfügbar zu den Öffnungszeiten. In Ihrem Warenkorb erfahren Sie, ob Ihnen die Apotheke weitere Details über den Zeitpunkt der Artikelbereitstellung angegeben hat. Bei Bedarf kontaktieren Sie für weitere Informationen bitte Ihre Apotheke.
8 Sollte eine Bestellung während des Notdienstes abgeholt werden, fällt zusätzlich eine Notdienstgebühr von 2,50€ an, die bei Abholung vor Ort in der Apotheke beglichen werden muss.
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Hier binden wir je Apotheke einen Contentteil ein. Auf dieser Seite, die per Offcanvas ausgegeben wird, können Apotheken ihren individuellen Text eingeben, um den Kunden zu erkläören, wie man sie am besten findet.
Generell können hier auch Bilder platziert werden, um die ein oder andere Visualisierung anzubieten.
Die Regel: Wenn eine Apotheke einen Text hinterlegt soll der Link dazu ausgegeben werden. Wenn kein Text hinterlegt wurde entsprechend nicht.